Mediation gemäß dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)
Als eingetragener Mediator gemäß dem österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) begleite ich Konfliktparteien bei der freiwilligen, außergerichtlichen Klärung von Konflikten.
Mediation ist ein strukturiertes, vertrauliches Verfahren, in dem die Beteiligten eigenverantwortlich tragfähige Lösungen erarbeiten. Die Mediation erfolgt allparteilich, neutral und ohne Entscheidungsbefugnis durch den Mediator.
Die Mediation erfolgt in Vöcklabruck oder nach Vereinbarung.
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien zu verbessern und Lösungen zu entwickeln, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können.
Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Die Inhalte der Gespräche unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß ZivMediatG.
Mediation eignet sich unter anderem bei:
- familiären Konflikten
- Trennung und Scheidung
- Erbschafts- und Nachbarschaftskonflikten
- Konflikten am Arbeitsplatz
- Konflikten in Organisationen oder zwischen Vertragspartnern
- interkulturelle Konflikte
Eine Mediation gliedert sich in mehrere strukturierte Phasen:
1. Erstgespräch und Auftragsklärung
2. Sammlung und Strukturierung der Themen
3. Klärung der Interessen und Bedürfnisse
4. Entwicklung von Lösungsoptionen
5. Abschluss und gegebenenfalls schriftliche Vereinbarung
Der genaue Ablauf wird an die jeweilige Konfliktsituation angepasst.
Als Mediator bin ich allparteilich und neutral. Ich unterstütze den Prozess der Kommunikation und Strukturierung, treffe jedoch keine Entscheidungen und erteile keine rechtliche Beratung.
Die Verantwortung für Inhalte und Lösungen liegt ausschließlich bei den Konfliktparteien.
Mediation ist keine Therapie, kein Coaching und keine Rechtsberatung. Sie ersetzt kein Gerichtsverfahren, kann jedoch helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden oder vorzubereiten.
Die Mediation erfolgt gemäß den Bestimmungen des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZivMediatG). Als eingetragener Mediator unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht sowie den Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz.
Gerne informiere ich Sie in einem Erstgespräch über die Möglichkeiten und den Ablauf einer Mediation.
Anfrage zur Mediation